Gesetz vom 1. Oktober 2025, mit dem das Salzburger Grundversorgungsgesetz geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Grundversorgungsgesetz, LGBl Nr 35/2007, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 76/2025, wird geändert wie folgt:
Im § 6 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im Abs 1 lautet die Z 5:
1.2. Im Abs 2 wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:
Im § 24 wird angefügt:
„(11) § 6 Abs 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 102/2025 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Eine Festsetzung der Kostenhöchstsätze (§ 6 Abs 6) in Erfüllung der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird, LGBl Nr 9/2025, kann rückwirkend zum 1. Jänner 2024 erfolgen.“