Gesetz vom 5. November 2025, mit dem das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30/2009, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 78/2025, wird geändert wie folgt:
Im § 56 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im Abs 4 Z 2 lit b sublit bb entfällt die Wortfolge „bei Bauten mit bis zu neun Wohnungen:“.
1.2. Im Abs 4 Z 2 entfällt die lit c.
1.3. Im Abs 6 entfällt die Wortfolge „mit bis zu neun Wohnungen“.
In der Einleitung des § 84 Abs 2 und 2a wird jeweils die Verweisung auf „§ 16“ durch die Verweisung auf „§ 15“ ersetzt.
Im § 88 erhält der Abs 4, welcher mit der Wortfolge „§ 16 Abs 2 in der Fassung“ beginnt, die Absatzbezeichnung „(3a)“.
Im § 88 Abs 6 entfallen der vorletzte und letzte Satz.
Im § 88 wird angefügt:
„(7) Die §§ 56 Abs 4 und 6, 84 Abs 2 und 2a sowie 88 Abs 6 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monat in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren ist § 56 Abs 4 und 6 in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.“