Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 17. Dezember 2025 über die Ausschreibung der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Radstadt
Auf Grund des § 3 Abs 1 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998 – GWO 1998, LGBl Nr 117/1998, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Radstadt wird für Sonntag, den 8. März 2026 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 22. März 2026, stattzufinden. Als Stichtag hat der 18. Dezember 2025 zu gelten.