Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 5. Februar 2026, mit der die Bau-Delegierungsverordnung geändert wird
Auf Grund des Art 118 Abs 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl Nr 1/1930, in der geltenden Fassung, sowie auf Antrag der Gemeinde Bad Gastein wird verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung, LGBl Nr 97/2024, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 86/2025, wird geändert wie folgt:
Im § 4, dessen bisheriger Text die Absatzbezeichnung „(1)“ erhält, wird angefügt:
„(2) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 10/2026 tritt mit 1. März 2026 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.“