Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung betreffend ein Lkw-Fahrverbot für die L 242 Perwanger Landesstraße im politischen Bezirk Salzburg-Umgebung | Omnilex
LGBLA_SA_20260318_22•Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung betreffend ein Lkw-Fahrverbot für die L 242 Perwanger Landesstraße im politischen Bezirk Salzburg-Umgebung
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung betreffend ein Lkw-Fahrverbot für die L 242 Perwanger Landesstraße im politischen Bezirk Salzburg-Umgebung
LGBLA_SA_20260318_22Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung betreffend ein Lkw-Fahrverbot für die L 242 Perwanger Landesstraße im politischen Bezirk Salzburg-UmgebungGazette18.03.2026
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 16. März 2026, mit der für die L 242 Perwanger Landesstraße im politischen Bezirk Salzburg-Umgebung ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge erlassen wird
Gemäß § 43 Abs 1 lit b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), BGBl Nr 159, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Das Befahren der L 242 Perwanger Landesstraße von der Kreuzung mit der L 207 Berndorfer Landesstraße in Berndorf ab km 0,0 bis zur Landesgrenze Oberösterreich bei ca km 1,628 ist für Lastkraftfahrzeuge und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 7,5 Tonnen in beiden Fahrtrichtungen verboten.
§ 2
(1) Vom Verbot gemäß § 1 sind ausgenommen:
(2) Zum Ziel- und Quellverkehrsgebiet gehören:
§ 3
Zusätzlich zur Kundmachung im Landesgesetzblatt ist das Vorschriftszeichen „Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge“ gemäß § 52 lit a Z 7a StVO 1960, mit der Gewichtsangabe „7,5t“ sowie mit der Zusatztafel „Ausgenommen Ziel- und Quellverkehr“ an den folgenden Orten aufzustellen:
Gemäß § 44 Abs 2b StVO 1960 ist auf die Fundstelle im Landesgesetzblatt jeweils auf Zusatztafeln hinzuweisen.
§ 4
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monat in Kraft.