Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. März 2026, mit der die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung hinsichtlich der Gemeinden Adnet und Lend geändert wird
Auf Grund des § 45 Abs 3 der Salzburger Gemeindeordnung 2019 – GdO 2019, LGBl Nr 9/2020, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung, LGBl Nr 72/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 2/2026, wird geändert wie folgt:
Im § 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im Abs 1 wird vor der Wortfolge „Bad Gastein“ das Wort „Adnet“ eingefügt.
1.2. Im Abs 1 wird vor der Wortfolge „Maria Alm am Steinernen Meer“ das Wort „Lend“ eingefügt.
1.3. Im Abs 2 wird der Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 26)“ durch den Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 27)“ ersetzt.
Im § 4 wird angefügt:
„(27) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 26/2026 tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Dieser Tag ist für die Gemeinden Adnet und Lend der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung im Sinn von § 2 Abs 2.“