Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der für die Gemeinde Vogau Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in der Form eines Einkaufszentrums 1 und deren Größe festgelegt werden
Stammfassung: LGBl. Nr. 16/2009
Auf Grund des § 23a Abs. 7 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 89/2008, wird verordnet:
§ 1 Flächenfestlegung
Die in der Anlage gekennzeichneten Flächen im Ausmaß von insgesamt 35.067 m2 werden für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in Form eines Einkaufszenrums 1 festgelegt.
§ 2 Größenfestlegung
Ab Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf den nach § 1 festgelegten Flächen die baurechtliche Bewilligung von Verkaufsflächen als Erweiterung des Bestandes durch Neu-, Zu- und Umbau von Handelsbetrieben im Ausmaß von maximal 3.000 m2, davon maximal 1.000 m2 für Verkaufsflächen mit Lebensmittelangebot, zulässig.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Jänner 2009, in Kraft.
Anl. 1 Anlage
(Anm.: Der Plan wird als PDF dokumentiert.)