Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Oktober 2006, mit der Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung erlassen werden
Stammfassung: LGBl. Nr. 134/2006
Auf Grund des § 7a Abs. 2 des Kanalgesetzes 1988, LGBl. Nr. 79/1988, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1998, wird verordnet:
§ 1
Für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der kommunalen Abwasserentsorgung werden die im ANHANG angeschlossenen Richtlinien erlassen.
§ 2 Übergangsbestimmungen
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bei der Förderstelle des Landes bereits eingelangten Förderungsansuchen sind nach den bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Bestimmungen zu beurteilen.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. November 2006, in Kraft.
§ 4 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Mai 2002, mit der Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung erlassen werden, LGBl. Nr. 50/2002 in der Fassung LGBl. Nr. 74/2002, außer Kraft.
Anl. 1 Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung für das Bundesland Steiermark