20000829•Landschaftsschutzgebiet Nr. 16 - Ennstaler und Eisenerzer Alpen
20000829Landschaftsschutzgebiet Nr. 16 - Ennstaler und Eisenerzer AlpenOrdinance17.01.2009
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2008 über die Erklärung von Gebieten der Ennstaler und Eisenerzer Alpen zum Landschaftsschutzgebiet Nr. 16
Stammfassung: LGBl. Nr. 3/2009
Auf Grund des § 6 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2007, wird verordnet:
Im Bereich der Ennstaler und Eisenerzer Alpen wird ein in den Gemeinden Ardning, Hall, Weng im Gesäuse, St. Gallen, Altenmarkt bei St. Gallen, Weißenbach an der Enns, Landl, Hieflau, Johnsbach, Radmer, Wald am Schoberpaß, Kalwang und Eisenerz gelegenes Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Landschaftsschutzgebiet Nr. 16, Gebiete der „Ennstaler und Eisenerzer Alpen“ bezeichnet.
Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des landschaftlichen Charakters, der natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sowie der Bewahrung der besonderen Charakteristik der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft. Geschützt werden insbesondere:
(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1 : 40.0000.
(2) Der Plan wird durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 17. Jänner 2009, in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt außer Kraft:
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