20000949•Statut des Forschungspreises für Simulation und Modellierung des Landes Steiermark
20000949Statut des Forschungspreises für Simulation und Modellierung des Landes SteiermarkAnnouncement12.02.2011
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Februar 2011 über das Statut des Forschungspreises für Simulation und Modellierung des Landes Steiermark
Stammfassung: GZ Nr. 37/2011
Die Steiermark verfügt im breiten Gebiet der Simulation und Modellierung über ein großes Zukunftspotenzial. Simulation und Modellierung eröffnen Wissenschaft und Wirtschaft neue Möglichkeiten und stellen wesentliche Zukunftswerkzeuge dar. Auf internationaler Ebene sind in „Computational Science und Engineering“ außerordentliche Bemühungen und Leistungen erkennbar. Die Forscherinnen und Forscher der Steiermark stehen im Wettbewerb mit der internationalen Scientific Community.
Das Land Steiermark möchte durch die Schaffung des Forschungspreises für Simulation und Modellierung ein sichtbares Zeichen der besonderen Bedeutung und Anerkennung für hervorragende Forschungsleistungen und Errungenschaften in diesem Themenkreis setzen und junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter in verstärktem Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anregen. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl die Grundlagenforschung als auch die wirtschaftliche Anwendung sowie die Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs von großer Bedeutung ist, möchte das Land Steiermark durch den Forschungspreis für Simulation und Modellierung ausgezeichnete Leistungen in den folgenden drei Kategorien separat auszeichnen.
Der Forschungspreis für Simulation und Modellierung wird für Arbeiten in den drei Kategorien ausgelobt und ist öffentlich auszuschreiben:
Als Geschäftsstelle des Nominierungskomitees fungiert die Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung. An diese sind auch die Bewerbungsunterlagen einschließlich eines institutsexternen, internationalen wissenschaftlich qualifizierten Gutachtens über die eingereichte Arbeit innerhalb der gesetzten Frist in deutscher und/oder englischer Sprache einzureichen.
Der Preis besteht jeweils aus einer Urkunde und einem Preisgeld von EUR 8.000,– für die Kategorie 1, EUR 15.000,– für die Kategorie 2 und EUR 3.000,– für die Kategorie 3, das aus dem Budget der Abteilung 3 –Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt wird.
Den Forschungspreis für Simulation und Modellierung können sowohl physische als auch juristische Personen erhalten.
Die auszuzeichnende Arbeit bzw. die Bewerberin/der Bewerber muss in einem engen Bezug zur Steiermark stehen.
Das für Angelegenheiten der Forschungspreise zuständige Mitglied der Steiermärkischen Landesregierung hat ein Nominierungskomitee einzuberufen, welches nach seiner Zusammensetzung Gewähr für die wissenschaftliche Abdeckung der aktuellen Problemstellung bietet.
(1) Dieses Statut tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. Februar 2011, in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Statut des Forschungspreises für Simulation und Modellierung des Landes Steiermark, Grazer Zeitung Nr. 311/2007, außer Kraft.
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