Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. November 1979 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Stainz
Stammfassung: LGBl. Nr. 92/1979
Aufgrund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:
§ 1
Die in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage dargestellten Teile der Marktgemeinde Stainz werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.