Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Dezember 1979 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Wildon
Stammfassung: LGB. Nr. 93/1979
Aufgrund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:
§ 1
Die in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage dargestellten Teile der Marktgemeinde Wildon werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.