Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Lorenzen bei Knittelfeld
Stammfassung: LGBl. Nr. 29/1987
Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:
§ 1
Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde St. Lorenzen bei Knittelfeld werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.