Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. März 1988 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Ruprecht/Murau
Stammfassung: LGBl. Nr. 26/1988
Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:
§ 1
Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde St. Ruprecht/Murau werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.