Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 1994 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Gallen
Stammfassung: LGBl. Nr. 26/1994
Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:
§ 1
Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Marktgemeinde St. Gallen werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.