Öffentliche „Marien-Apotheke“ in Eggersdorf; Änderung der Öffnungszeiten; Verordnung
Stammfassung: GZ S. 454/2014
Verordnung über die Festsetzung der Betriebszeiten der öffentlichen „Marien-Apotheke“ in Eggersdorf
§ 1
Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RBGl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen „Marien-Apotheke“ in Eggersdorf wie folgt festgesetzt:
§ 2
Bei der öffentlichen „Marien-Apotheke“ ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Einganges und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.
§ 3
§ 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 14.01.2010, GZ: 12 A 4/1998 und 12 H 4/1998, wird aufgehoben. Die übrigen Teile dieser Verordnung bleiben vollinhaltlich aufrecht.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit 12. September 2014 in Kraft.