Verordnung über die Änderung der Betriebszeiten der öffentlichen „Lilienapotheke“ in Seiersberg-Pirka
Stammfassung: GZ S. 85/2015
§ 1
Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen „Lilienapotheke“ in Seiersberg-Pirka wie folgt festgesetzt:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 08.00 bis 12.30 Uhr undvon 14.30 bis 18.30 Uhr
Mittwoch
von 08.00 bis 12.30 Uhr undvon 14.30 bis 19.00 Uhr
Samstag
von 08.00 bis 12.00 Uhr
§ 2
Bei der öffentlichen „Lilienapotheke“ in Seiersberg-Pirka ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Einganges und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.
§ 3
Die übrigen Teile der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 15. Mai 2013, GZ 12 A 4/98, 12 M 19/01, 12 W 9/00, hinsichtlich der „Lilienapotheke“ und der „Apotheke im Zentrum“ in Seiersberg bleiben aufrecht.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ in Kraft.