Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juni 2016, mit der für die Marktgemeinde Kobenz eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 festgelegt wird
Stammfassung: LGBl. Nr. 67/2016
Auf Grund des § 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 139/2015, wird verordnet:
§ 1 Flächenfestlegung
Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche, bestehend aus den Grundstücken Nummer 980, 106/2, 901, 902, 955 und 904/1 alle KG 65131 Rassnitz, im Ausmaß von insgesamt 32.900 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt.
§ 2 Größenfestlegung
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf der in § 1 festgelegten Fläche die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung zur Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 mit Verkaufsflächen im Gesamtausmaß von höchstens 7.500 m², davon jedoch höchstens 800 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, zulässig. Zusätzlich wird für das festgelegte Einkaufszentrum 1- Gebiet eine Bebauungsdichte mit dem Mindestwert von 0,5 und dem Höchstwert von 2,5 bestimmt.
§ 3 Vorgabe für die Bebauungsplanung
Die Erlassung eines Bebauungsplanes hat nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes zu erfolgen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. Juni 2016, in Kraft.
Anl. 1 Anlage 1
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)