20001473•Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark
20001473Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in SteiermarkLaw01.01.2020
Gesetz vom 2. April 2019 über die Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark
Stammfassung: LGBl. Nr. 47/2019 (XVII. GPStLT RV EZ 3170/1 AB EZ 3170/3)
Im RIS seit
23.05.2019
Die im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegene Gemeinde Murfeld wird wie folgt aufgeteilt:
Im RIS seit
23.05.2019
Die Auseinandersetzung hinsichtlich des Vermögens der aufzuteilenden Gemeinde Murfeld auf die Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark sowie Vereinbarungen hinsichtlich des Übergangs sonstiger Rechte und Pflichten der Gemeinde Murfeld erfolgen durch einen von der aufzuteilenden Gemeinde und den aufnehmenden Marktgemeinden unterfertigten Vertrag, der mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam wird.
Im RIS seit
23.05.2019
(1) Ab Wirksamwerden der Aufteilung der Gemeinde Murfeld sind anhängige Verwaltungsverfahren von den Gemeindebehörden der aufnehmenden Marktgemeinden weiterzuführen, in deren sachliche und örtliche Zuständigkeit die Angelegenheit fällt.
(2) Die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufteilung bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse gelten als entsprechende Dienstverhältnisse der Marktgemeinde Straß in Steiermark.
Im RIS seit
23.05.2019
Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht bzw. geschlechtsneutral zu verwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025
Im RIS seit
28.08.2025
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
Im RIS seit
23.05.2019
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