20001722•BHLI - Bereitschaftsdienst und die Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Schladming
20001722BHLI - Bereitschaftsdienst und die Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in SchladmingOrdinance19.12.2022
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Gröbming über den Bereitschaftsdienst und die Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Schladming
Stammfassung: GZ S. 489/2022
Gemäß § 8 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2022, wird für die öffentlichen Apotheken Edelweiss-Apotheke in 8970 Schladming, Pfarrgasse 677 und Apotheke Planai-West in 8970 Schladming, Salzburger Straße 304 Folgendes verordnet:
Im RIS seit
17.01.2023
(1) Die öffentliche Edelweiss-Apotheke und die öffentliche Apotheke Planai-West in 8970 Schladming haben an Werktagen wie folgt für den Kundenverkehr offen zu halten:
Montag – Freitag
Samstag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
(2) Wenn der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fallen, dürfen die öffentlichen Apotheken in Schladming an diesen Tagen bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten.
(3) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18.00 Uhr, am Feiertag, 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, dürfen die öffentlichen Apotheken in Schladming von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet halten.
Im RIS seit
17.01.2023
(1) Der Bereitschaftsdienst (Dienstturnus) der öffentlichen Apotheken in Schladming ist wie folgt zu leisten:
(2) Während der von den öffentlichen Apotheken in Schladming gemäß Abs.1 zu leistenden Bereitschaftsdienste muss die (der) Apothekenleiter(in) oder ein(e) andere(r) allgemein berufsberechtigte(r) Apotheker(in) zur Abgabe von Arzneimitteln in dringenden Fällen rasch erreichbar sein (Ruferreichbarkeit). Jedenfalls ist die telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeiten sicherzustellen.
Im RIS seit
17.01.2023
(1) Auf die Betriebszeiten gemäß § 1 und den Bereitschaftsdienst gemäß § 2 sowie außerhalb dieser Zeiten ist auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken im Bezirk Liezen und ggf. angrenzenden Bezirke gut sichtbar und bei Dunkelheit beleuchtet beim Eingang der Apotheken oder in dessen unmittelbarer Nähe hinzuweisen.
(2) Die nach den Bestimmungen dieser Verordnung festgelegten Betriebszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten sind einzuhalten. Außerhalb dieser Zeiten ist die Durchführung von Kundenverkehr nur in Notfällen gestattet.
(3) Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung gemäß § 41 Apothekengesetz bestraft.
Im RIS seit
17.01.2023
(1) Diese Verordnung tritt am Montag, 19. Dezember 2022 in Kraft. Den Dienstturnus gemäß § 2 Abs. 1 beginnt die Apotheke Planai-West in 8970 Schladming am 19. Dezember 2022 um 08.00 Uhr.
(2) Sämtliche bisher erlassenen Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Liezen und der Politischen Expositur Gröbming betreffend die Regelung der Betriebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken in Schladming treten mit Ablauf Sonntag, 18. Dezember 2022 außer Kraft.
Im RIS seit
17.01.2023
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