20001823•BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 t
20001823BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 tOrdinance01.08.2024
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"4010 Straßenpolizei, Nachtfahrverbot"
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}Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 22. Mai 2024 über ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, auf der L518, auf der L553 sowie auf der Bahnhofstraße und dem Murweg in Kraubath an der Mur
Stammfassung: BVBl. Nr. 18/2024
Auf Grund des § 43 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und des § 44 Abs. 2b iVm § 94b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. I Nr. 129/2023, wird verordnet:
Im RIS seit
08.08.2024
Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t (§ 52 lit. a Z 7a StVO 1960) ist auf den nachstehend angeführten Straßen in beiden Fahrtrichtungen in folgenden Abschnitten verboten:
Im RIS seit
08.08.2024
Als Ziel- und Quellverkehr im Sinne dieser Verordnung gilt:
Im RIS seit
08.08.2024
Vom Verbot gemäß § 1 sind ausgenommen:
Im RIS seit
08.08.2024
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
Im RIS seit
08.08.2024
Diese Verordnung tritt mit 1. August 2024 in Kraft.
Im RIS seit
08.08.2024
Lit. a) der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 01.09.2004, GZ: BHLN-11.0 2003/186, tritt mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.
Im RIS seit
08.08.2024