20001883•Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025
20001883Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025Ordinance29.04.2025
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. April 2025, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt werden (Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025)
Stammfassung: LGBl. Nr. 27/2025
Auf Grund des § 99 Abs. 5 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt in der Fassung BGBl. I. Nr. 144/2023, wird verordnet:
Im RIS seit
20.05.2025
(1) Für Wildbäche (Anlage 1) und Lawinen (Anlage 2) werden Einzugsgebiete festgelegt.
(2) Die Abgrenzung der Einzugsgebiete erfolgt durch planliche Darstellung in Form von Übersichtsplänen im Maßstab 1 : 600 000 (Anlagen 3 und 4) und von Detailplänen im Maßstab 1 : 10 000 (Anlagen 3.1 und 4.1).
Im RIS seit
20.05.2025
(1) Die Anlagen 1, 2, 3, 3.1, 4 und 4.1 werden durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:
(2) Zusätzlich ist die planliche Darstellung der Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete im Internet auf der Website www.waldatlas.steiermark.at abrufbar.
Im RIS seit
20.05.2025
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. April 2025, in Kraft.
Im RIS seit
20.05.2025
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen in der Steiermark festgelegt werden, LGBl. Nr. 51/2017, außer Kraft.
Im RIS seit
20.05.2025
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