Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 25. April 1974 über die Bildung
einer Verwaltungsgemeinschaft der Stadtgemeinde
Radkersburg, der Gemeinden Halbenrain,
Hof bei Straden, Klöch, Radkersburg Umgebung
und Tieschen
Gemäß § 31 Abs. 6 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1912 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/
1973, wird kundgemacht:
Die Stadtgemeinde Radkersburg, die Gemeinden Halbenrain, Hof bei Straden, Klöch, Radkersburg Umgebung und Tieschen haben eine Verwaltungsgemeinschaft zum Zwecke der Erstellung von aufeinander abgestimmten Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und Koordinierung der Entwicklungsziele
der genannten Gemeinden unter dem Namen .Planungsgemeinschaft für den Gerichtsbezirk Radkersburg" gebildet.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl