Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 13. Jänner 1975 über die Änderung
des Namens der in der Gemeinde Stainztal gelegenen
Ortschaft ,. \Vetzelsdorf in W eststeiermark"
in „ Wetzelsdorf in der Weststeiermark"
(politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes
LGBl. Nr. 9/ 1973, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der
vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Deutschlandsberg
gelegenen Gemeinde Stainztal in der Sitzung
vom 5. Juli 1974 beschlossenen Änderung des Namens der Ortschaft „Wetzelsdorf in Weststeiermark"
in „Wetzelsdorf in der Weststeiermark" gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 mit
Wirkung vom 1. Februar 1975 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl