Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juni 1975 über die Änderung
der Grenze zwischen der Marktgemeinde Turnau
und der Gemeinde Aflenz Land (politischer Bezirk Bruck an der Mur)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/ 1972 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/ 1973, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen Marktgemeinde
Turnau und der Gemeinde Aflenz Land haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Anderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
Von der Katastralgemeinde Döllach der Gemeinde Aflenz Land wird das Grundstück Nr. 418/ 1 mit einem Gesamtflächenausmaß von 18 a 80 m2 ausgeschieden und in die Marktgemeinde Turnau eingegliedert.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der
im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnug 1967 mit Wirkung
vom 1. Jänner 1976 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl