Kundm;1.chung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Dezember 1976 über eine Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde
Kapfenberg und der Gemeinde Sankt
Lorenzen im Mürztal (politischer Bezirk Bruck an der Mur)
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen
Bezirk Bruck an der Mur gelegenen Stadtgemeinde
Kapfenberg und der Gemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
Von der Katastralgemeinde Rammersdorf der Gemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal wird das Grundstück Nr. 1308/4 mit einem Flächenausmaß von
2 ha 49 a 72 m2 ausgeschieden und in die Stadtgemeinde
Kapfenberg eingegliedert.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der
im § 1 angeführten Änderung der Grenze aufgrund
des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 mit
Wirkung vom 1. Jänner 1977 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl