Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. August 1977 über die Errichtung
einer Vetwaltungsgemeinschaft der Stadtgemeinde Fehring und der Gemeinden FruttenGießelsdorf, Hatzendorf, Hohenbrugg-Weinberg,
Johnsdorf, Pertlstein und Sankt Anna am
Aigen (politischer Bezirk Feldbach)
Gemäß § 37 Abs. 6 der Gemeind ordnung 1967, ·
LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 127/1973 und der Gesetze LGBL Nr. 9/
1973 und Nr. 14/1976, wird kundgemacht:
Die Stadtgemeinde Fehring und die Gemeinden Frutten-Gießelsdorf, Haitzendorf, HohenbruggWeinberg, Johnsdorf, Pertlstein und Sankt Anna
am Aigen haben mit dem Sitz in der Stadtgemeinde Fehring eine Verwaltungsgemeinschaft unter dem Namen „Raumordnung-Planungsgemeinschaft Fehring und Umgebung" zum Zwecke der Erstellung
VOJl aufeinander ,ibgestimmten Flächenwidmungsund Bebauungsplänen und Koordinierung der Entwicklungsziele der genannten Gemeinden errichtet.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl