Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juni 1978 über die Änderung
der Grenze zwischen den GemeindenSt. Josef (Weststeiermark) und Stainztal (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs, 1 und 2 und 11 Abos. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBL NI. 9/1973 und 14/1976, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinden St. Josef (Weststeiermark) und StainztaJ haben auf Grund des § 7 Abs,. 1 der Gemeindeordnung 19,67 folgende Anderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
)Ton der Katastralgemeinde Wetzelsdorf der Gemeinde Stainztal wird das Grundstück NI. 241/2 mit einem Flächenausmaß von 39 a 72 m2 ausgeschieden und in die Gemeinde St. Josef (Weststeiermark) eingegliedert.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Anderung der Grenze auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom I, Jänner 1979 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl