Gesetz vom 24 . . Mai 1978, mit dem das Gesetz
vom 10. November 1970 über die Schaffung
eines Ehrenzeichens für vieljährigeeiirige und ersprießliche Tätigkeit und eines Verdienstkreuzes für besondere Leistungen oder hervorragende Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens geändert wird
Der Steiennärkische Landtag hat beiSchlossen:
Artikel I
Das Gesetz vom 10. November 1970, LGBl. NI. 8/ 1971, über die Schaffung eines Ehrenzeichens für vieljährigeeifrlige und ersprießliche Tätigkeit und eines Verdienstkreuzes für besondere' Leistungen oder hervorragende Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens wird wie folgt geändert:
- § 6 Abs. 2 hat zu lauten:
„(2) Das Verdienstkreuz wird dn Bronze, Silber und Gold verliehen und führt den Namen ,Verdienstkreuz für besondere Leistungen oder hervorragende Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens'. "
- § 7 Abs. 1 hat zu lauten:
„(1) Das Verdi,enstkreuz hat einen Durchmesser von 4,5 cm, einen Querschnitt von 2,5 bzw. 3 mm und trägt einen erhabenen, 2 mm breiten Rand. Bs zeigt auf der Vorderseite das Landeswappen. Der Wappenschild besitzt einen J mm breiten erhabenen Rand." .
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem' auf seine VerlautbarlJ.
llg folgenden Monatsersten :in Kraft.
Niederl
Landeshauptmann
Sebastian
Erster
Landeshauptmannstellvertreter