Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Trofaiach (politischer Bezirk Leoben) | Omnilex
LGBL_ST_19781228_48•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)
LGBL_ST_19781228_48Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)Gazette28.12.1978
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1978 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung der Bezeichnung
"Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde
Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 4 der Cbemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Marktgemeinde Trofaiach wird mit Wirkung vom
Jänner 1979 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" verliehen.
§ 2
Dber diese Verleihung wird der Marktgemeinde Trofaiac:h eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.