Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Oktober 1979 über die Änderung
der Grenze zwischen der Gemeinde Mettersdorf
am Saßbach und der Gemeinde Weinburg
am Saßbach (poIit,ischer Bezirk Radkersburg)
Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeinde!)rdnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im polHischen Bezirk Radkersburg gelegenen Gemeinde Mettersdorf
am Saßbach und der Gemeinde Weinburg am Saßbach haben aufgrund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Grenze
beschlossen:
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der
im § 1 angeführten Änderung der Grenze aufgrund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung voll! 1. Jänner 1980 die Genehmigung erIteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl