Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Oktober 1979 über die Änderung
der Grenze zwischen der Marktgemeinde Hz
und der Gemeinde Großsteinbach (politischer Bezirk Fürstenieid)
Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. NT. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NT. 127/ 1972 und der Gesetze LGBl. NT. 9/1973 und 14/1976 wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk
Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Ilz und
der Gemeinde Großsteinbach haben aufgrund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende
Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
Im Bereich der Grundstücke NT. 338 und 449 der Katastralgemeinde Lei,then der Marktgemeinde Ilz wird die Gemeindegrenze in die Mit,te des Flußbettes der neuregulierten Feistritz verlegt. Hiedurch werden Teile der vorangeführten Grundstücke
mit einem Gesamtflächenausmaß von 1920 m2 von der Katastralgemeinde Leithen der Marktgemeinde . Hz ausgeschieden und in die Gemeinde Großsteinbach eingegliedert.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Änderung der Grenze aufgrund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1980 die Genehmigung erteiLt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl