Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Oktober 1979 über die Änderung
der Grenze zwischen der Stadtgemeinde
Liezen und der Gemeinde Ardning einerseits
sowie zwischen der Gemeinde Ardning und der Gemeinde Selzthal (alle politischer Bezirk Liezen) andererseits
Auigrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 127/
1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen BeziJrk Liezen gelegenen Stadtgemeinde Liezen sowie
der Gemeinden Ardning und Selzthal haben aufgrund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
Die Steierinärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Änderung der Grenzeauigrund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1980 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Dr. Niederl