Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 12. November 1979 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Krottendorf (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 ' der Gemeindeordnung 1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundma· dmng LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Krottendorf wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1980 das ReCht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In blauem Schild über einem goldenen Zahnrad
in Form eines gewölbten Balkens in .Gold der AussChnitt einer Weizenähre mit sechs Körnern."
§2
Die der Gemeinde Krottendorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl