Verordnung der Steiermärkischen Landesregie-.
rung vom 12. November 1979 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
. an die Gemeinde Pürgg-Trautenfels
(politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Pürgg-Trautenfels wird mitWirkung vom
- Jänner 1980 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"Unter gemindertem ~oten Schildhaupt mit durchlaufendem
silbernen romanischen Blattfries im silbernen
mit roten Rosen besätem Feld ein schwarzer
PantheI."
§ 2
Die der Gemeinde Pürgg-Trautenfels ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und
eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl