Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Februar 1980 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung der Bezeichnung
"Marktgemeinde" an die Gemeinde Weißenbach
an der Enns (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967" LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundrnachung LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Weißenbach an delr Enns wIrd m~t Wirkung
vom 1. M4rz 1980 das' Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Uber diese Verleihung wird der Gemeinde Weißenbach an der Enns eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Ve,rordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft..
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl