Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Februar 1980 über die Verleihung
de,s Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde St. Margarethen bei
Knittelfeld (politischer Bezirk Knittelfeld)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Knit1elfeld gelegenen Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld wird mit \V~rkung vom 1. Mai 1980 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen: .
"In ei.nem silbernen Schild wachsen pfahlweise zwei rote Ruder im Schildfuß zwischen drei roten langgeSitielten Hämmern; die aneinanderstoßenden Hämmer selbst reichen bis zur Schildmitte und bilden einen Balken, über dem ein hers.chauender
grüner Drache durch ein schwarzes Halsband und eine schwarze Kette in der MHte des oberen Schildrandes angek~ttet ist."
§ 2
Die der Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthäft die Be-
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schreibung und eine Abbildung des Gemein~ewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl