Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Mai 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pack (politischer Bezirk Voitsberg) | Omnilex
LGBL_ST_19800530_36•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Mai 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pack (politischer Bezirk Voitsberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Mai 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pack (politischer Bezirk Voitsberg)
LGBL_ST_19800530_36Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Mai 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pack (politischer Bezirk Voitsberg)Gazette30.05.1980
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Mai 1980 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pack (politischer Bezirk Voitsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBL NI. 115, in der Fassung der Kund-' machung LGBL NI. 127/1972 und der Gesetze LGBL NI. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Pack wtrd mit Wirkung vom 1. Juli 1980 , das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verliehen:
"In grünem Schild erhöht ein aufwärts gebogener milt einem schwarzen Faden belegter silberner Balken über einem silbernen Buchenzweig von einem Blatt und zwei geöffneten Bucheckern."
§ 2
Die der Gemeinde Pack ausgefertig;te Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung