Verordnung der Steiermärkischen Landesregierurig vom 16. Juni 1980 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Ranten (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Ranten wird mit Wirkung vom 1. Juli 1980
das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Blau zu Silber .gespaltenem Schild ein gestürzter Sparren von Silber und Rot, der vorne
mit drei blauen Lilien, hinten mit drei silbernen Rosen belegt ist."
§ 2
Die der Gemeinde Ranten ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl