Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 23. Juni 1980 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
. an die Gemeinde Wartberg im Mürzlal
(politischer Bezirk Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL
Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen
Gemeinde Vvartberg im Mürztal wird mit Wirkung
vom 1. August 1980 das Recht zur Führung
eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung
verliehen:
"Unter blauem Zinnenschildhaupt in Silber i:ün
roter Berg; belegt mit einem wachsenden silbernen
Schwun,grad. "
Die der Gemeinde Wartberg im Mürztal ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl