Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 15. Dezember 1980 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung e!nes Gemeindewappens
an die Gemeinde Veitsch (politischer Bezirk Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGB!. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGB!. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGB!.
Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
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§ 1
Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen Gemeinde Veitsch wird mit Wirkung vorn
- März 1981 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"Uber Schwarz ein goldener Balken von zwei absteigenden Gegenstufen, überhöht von einern goldenen Reichsapfel in Rot."
§2
Die der Gemeinde Veitsch ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens. .
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer