Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wenigzell (politischer Bezirk Hartberg) | Omnilex
LGBL_ST_19810724_70•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wenigzell (politischer Bezirk Hartberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wenigzell (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_19810724_70Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wenigzell (politischer Bezirk Hartberg)Gazette24.07.1981
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung einesGemeindewappens an
die Gemeinde Wenigzell (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/ 1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Wenigzell wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1981 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot schrägrechts eine goldene Perlenreihe, oben von einem goldenen Greifenfuß· uriten von einer goldenen Hirschstange begleitet.··
§2
Die der Gemeinde Wenigzell ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung