Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juli 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Veitsch (politischer Bezirk Mürzzuschlag) | Omnilex
LGBL_ST_19810826_91•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juli 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Veitsch (politischer Bezirk Mürzzuschlag)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juli 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Veitsch (politischer Bezirk Mürzzuschlag)
LGBL_ST_19810826_91Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juli 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Veitsch (politischer Bezirk Mürzzuschlag)Gazette26.08.1981
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juli 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Veitsch (politischer Bezirk Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 3 Abs.. 2 'und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 911973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen Gemeinde Veitsch wird mit Wirkung vom l'. Sep
·tember 1981 das Recht zur Führung der Bezeich
nung "Marktgemeinde" verliehen.
§2
Uber diese Verleihung wird der Gemeinde Veitsch eine Urkunde ausgefertigt.
§3
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.