Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ilztal (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 -und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde
Ilztal wird mit Wirkung vom 1. Mai 1982
das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verliehen:
"In Gold ein blauer Pfahl, in den Flanken einander
und die Schildränder berührende rote Ballen".
§ 2
Die der Gemeinde ' Ilztal ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer