Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grundlsee (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL
Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde
Grundlsee wird mit Wirkung vorn 1. Juli 1982 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verliehen: .
"In Rot ein silberner Wassermann, haLb Mensch,
halb Fisch, die Rechte schräg aufwärts weisend,
die Linke silberne Gipskristalle haltend."
§2
Die der Gemeinde Grundlsee ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptrnann:
Krainer