Verordnung d,er Steiennärkischen Landesregierung vonl 12. Juli 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Jagerberg (politischer Bezirk Feldbach) Auf-Grund- des § 3 Abs. 2 und 4 der GetneindeorwlUng 1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze
LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen GemeInde
Jagerberg wird mit Wirkung vom 1. August 1982 das Recht zur Führung der Bezeichnung
"Marktgemeinde" verliehen.
§2
Uber diese Verleihung wird der Gemeinde Jagerberg
eine Urkunde ausgefertigt.
§3
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung
folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
. Der Landeshauptmann:
Ktainer