Verordnung der SteiermärkischEm Landesregierung vom 4. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mellach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967,
LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL
Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL Nr. 9/1975, 14/
1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen
Gemeinde Mellach wird mit Wirkung vom 1. August 1983 das Recht zur Führung-eines. Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot erniedrigt ein oben gezinnter silberner Balken unterlegt mit einem pfahlweisen silbernen Pilgerstab, der von je einer silbernen Streitaxt beseitet wird. " § 2 Die der Gemeinde Mellach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens. .
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer