Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 1983 über. die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Werndorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des ,§ 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachimg
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBI.
Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen
Gemeinde' Werndorf wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1983 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Grün auf einer silbernen Krone ein achteckiges
silbernes Schirm brett, darin wachsend ein
schwarzer Panther. U
§2
Die der Gemeinde W erndorf ausgeh~rtigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer