Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Dezember 1983 über
die Aufteilung der Anteile des Klinikvorstandes und der Departmentleiter
der Universitätsklinik bzw. Abteilung für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
am Landeskrankenhaus Graz an den Ärztehonoraren aus den Sondergebühren im
Leiterpool