Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Oktober 1984 über die Errichtung der Verwaltungsgeimeinschaft der Stadtgemeinde Rottenmann und der Marktgemeinde Trieben zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Musikschule
Gemäß§ 37 Abs, 6 der Gemeindeordnung 1967,
LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL
Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL Nr. 9/1973, 14/
1976 und 14/1982, wird kundgemacht:
Die Stadtgemeinde Rottenmann und die Marktgemeinde
Trieben, politischer Bezirk Liezen, haben
mit dem Sitz in der Marktgemeinde Trieben eine Verwaltungsgemeinschaft unter dem Namen "Verwaltungsgemeinschaft
Musikschule Paltental" errichtet.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Erste Landeshauptmannstellvertreter:
Gross